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Arbeitspapier zur MwSt. -Senkung am 01.07.2020 von 19% auf 16%

von Wittig Unternehmensberatung, 18. August 2020

Die Bundesregierung hat im Juni eine MwSt. Senkung von 19% auf 16% für (vorerst) 6 Monate angekündigt. Ziel ist es den Konsum bei den Endverbrauchern zu stimulieren und damit zusätzliche Umsätze zu generieren. Dies wird ganz sicher im 4. Quartal 2020 auch der Fall sein. Andererseits wirft die MwSt.-Senkung auch Fragen auf. Hier eine kleine Auswahl aktueller Fragestellungen und Infos:

  • Kunden haben bereits gekauft und einen Kaufvertrag mit 19% MwSt. unterschrieben. Die Anzahlung ist auch mit 19% MwSt. verbucht worden. Die Möbel/ Küche sollen im Juni vom Einrichtungshaus (EH) ausgeliefert werden. Der Kunden will die Möbel/ Küche aber zum reduzierten MwSt.-Satz geliefert bekommen. Im Zweifel, will er erst im Juli die Möbel/Küche geliefert bekommen.

    • Kunden, die sich bei Ihnen melden bekommen einen Waren- Gutschein im Einrichtungshaus (gültig bis 31.12.2021) oder eine Zugabe die zur Kommission passt. Der Gegenwert entspricht ca. 2,5% vom Kaufpreis.
    • Kunden bekommen eine Gutschrift, der Kaufpreis wird um 2,5% reduziert.

    • Kunden, die sich nicht bei Ihnen melden, werden nicht aktiv informiert.

    • Die umsatzsteuerl. Behandlung der Anzahlung und Rechnungsstellung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Hauptleistung (Lieferung und Montage): Beides wird in diesem Fall mit 19% versteuert. Das Unternehmen gewährt bei oben beschriebener Vorgehensweise also einen kleinen Rabatt und hat einen zufriedenen Kunden.

  • Kunden haben bereits gekauft und einen Kaufvertrag mit 19% MwSt. unterschrieben. Die Anzahlung ist auch mit 19% MwSt. verbucht worden. Die Möbel/ Küche sollen im Juli (oder später im 2. Halbjahr 2020) vom Einrichtungshaus (EH) ausgeliefert werden.

    • Kunden, die sich bei Ihnen melden bekommen einen Waren- Gutschein (gültig bis 31.12.2021) oder eine Zugabe die zur Kommission passt. Der Gegenwert entspricht ca. 2,5% vom Kaufpreis.

    • Kunden bekommen eine Gutschrift, der Kaufpreis wird um 2,5% reduziert.

    • Kunden, die sich nicht bei Ihnen melden, werden nicht aktiv informiert.

    • Die umsatzsteuerl. Behandlung der Anzahlung und Rechnungsstellung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Hauptleistung (Lieferung und Montage): Beides wird in diesem Fall mit 16% versteuert. o Das Unternehmen hat dadurch keinen Nachteil.

  • Potentielle Kunden stehen aktuell kurz vor Abschluss eines Kaufvertrages und sagen: „Wir warten dann bis Juli mit unserer Unterschrift!“ ( auch Kalkulation nach dem 01.07.2020). Welche Alternativen stehen dem Einrichtungshaus zur Verfügung:

    • Alternative A: Preissenkung von z.B. 2,52% umsetzten und bei alter Rabattierung bleiben. Ergebnis: KAA % sinkt, Bruttoertrag bleibt stabil!

    • Alternative B: Es bleibt bei gegebener Preisstellung und die MwSt. Senkung wird in die bestehende Rabattierung argumentativ „eingebaut“. Ergebnis: KAA% bleibt nahezu konstant, Bruttoertrag in € steigt!

    • Alternative C: Preiserhöhung von z.B. 3,0 % kurzfristig umsetzten und Rabatt von 2,52 im VK-Gespräch zusätzlich gewähren. Ergebnis: KAA% steigt, Bruttoertrag in € steigt!

    • Alternative D: Preiserhöhung von z.B. 3,0 % kurzfristig umsetzten und die MwSt. Senkung wird in die bestehende Rabattierung argumentativ „eingebaut“. Ergebnis: KAA% steigt erheblich, Bruttoertrag steigt erheblich!

    • Die Alternativen in einer Graphik auf einen Blick:

Tabelle2

Egal wie Sie sich entscheiden: Sprechen Sie mit Ihren Verkäufern über die Angebotsstrategie/ Preisstellung im Unternehmen!!

  • Die Auswirkungen auf die Rendite im 2. Halbjahr 2020 könnten wie folgt aussehen:

Tabelle3

Je nach Alternative: Die Rendite kann sich erheblich verändern! 

  • Weitere Aspekte die es zu beachten gilt:
    • Was steht auf den Preisschildern und -Etiketten bzgl. der MwSt.?
    • Was steht auf den Rechnungsvorlagen bzgl. der MwSt.?
    • Preiserhöhung im Herbst? Was ist mit der Auslieferung im November/ Dezember 2020 bzw. Januar/ Februar 2021
    • Vorsicht: Sie verkaufen Möbel/ Küchen im Herbst 2020 mit 16 % MwSt., liefern Sie aber erst in 2021 mit einem MwSt.-Satz von 19% aus.
    • Marketing Ideen im 2. Halbjahr 2020 vorbereiten
    • Marketing Ideen speziell im letzten Quartal 2020 vorbereiten
    • Urlaubsstop für den Verkauf und die Logistik im letzten Quartal 2020 aussprechen. Subunternehmer „terminlich blocken“.
    • Auswirkungen auf das 1. Quartal 2021 beachten

Dies soll nur eine kleine Auswahl der Aspekte zur bevorstehenden MwSt.- Senkung sein. Wir wollen keine „Empfehlung“ aussprechen, nur zum Überlegen anregen. Die jeweilige Vorgehensweise im 2. Halbjahr 2020 wird ausschlaggebend für den KAA% und den Bruttoertrag in € sein. Das ist die Botschaft!

Aus der Presse

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