von Kaiser & Schmedding, 04. Februar 2019
Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens (geförderte Beiträge) in der betrieblichen Altersvorsorge
Bisher
4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Rentenversicherung West steuer- und sozialversicherungsfrei
2019: 6.700€x4%=268€ mtl. bzw. 3.216€ jährlich
NEU
4% der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei
+ weitere 4% der BBG steuerfrei
2019: 268€ mtl. bzw. 3.216€ jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei
+ 268€ mtl. bzw. 3.216€ jährlich steuerfrei
=536€ mtl. bzw. 6.432€ jährlich
Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts
Voraussetzungen
Geltung
Förderbetrag für Geringverdiener mit mtl. Einkommen bis 2.200 EUR - Keine Pflicht
Voraussetzungen
Förderbetrag
Die angeführten Eckpunkte sind als Auszüge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu verstehen und dienen nur dazu einen kurzen Überblick über die mit dem Gesetz einhergehenden Änderungen und Neuerungen zu erhalten.
Für ein individuelles Gespräch stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Hans-Joachim Baum - baum@kaiser-schmedding.de - 02506-81043-38
Marcus Windhager - windhager@kaiser-schmedding.de - 02506-81043-35
Sascha Bertow - bertow@kaiser-schmedding.de - 02506-81043-55
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