von Wittig Unternehmensberatung, 03. Februar 2020
Im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs wird natürlich zuerst gefragt: „Welchen Preis kann ich erwarten?“
Für die Bewertung von Unternehmen haben sich in der betriebswirtschaftlichen Literatur und in der Praxis vielfältige Verfahren herausgebildet. Sie können unterschieden werden in:
und
Substanzwert
Das Substanzwertverfahren beantwortet die Frage, welcher Betrag aufzuwenden wäre, wenn man die Vermögenspositionen der Aktivseite mit den Verbindlichkeiten der Passiv-seite saldiert. Hierbei ist darauf zu achten, dass bei den Vermögenspositionen der Aktiv-seite sogen. „stille Reserven“, bzw. „verdeckte Verluste“ berücksichtigt werden. Weiterhin geht das Substanzwertverfahren nicht von so genannten „Zerschlagungswerten“ aus, sondern von einer Weiterführung des Betriebes („going concern“).
Ein einfaches Beispiel:
Der Saldo aus Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten ergibt das bilanzielle Eigenkapital von 485.000 €. Im Bereich des Warenlagers sind in diesem Beispiel leichte stille Reserven in Höhe von 62.000 € angesetzt(10% vom unbewerteten netto/netto Inventurwert). Stille Reserven in der Immobilie sind nicht vorhanden, da es sich bei diesem Beispiel um ein Mietobjekt handelt.
Weiterhin haben wir den Auftragsbestand der Gesellschaft berücksichtigt, der im Jahresabschluss nicht bilanziert wird. Der aktuelle Auftragsbestand beträgt in diesem Beispiel 675.000 € inkl. Mehrwertsteuer. Wir gehen davon aus, dass die Hälfte des Betriebsaufwands für die Auftragsakquisition und die zweite Hälfte für die Auftragsabwicklung aufgewandt wird. Insofern würden wir die Hälfte des erzielten Bruttoertrages (hier 20% vom Brutto- Umsatz) als Wert des Auftragsbestandes für den Käufer bewerten (rd. 135.000 €). Der Substanzwert der Gesellschaft beträgt demnach 682.000 €.
Ertragswert
Während das Substanzwertverfahren ausschließlich auf Basis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beruht, berücksichtigen Ertragswertverfahren die Erträge, die ein Unternehmen erwirtschaftet hat, bzw. erwirtschaften wird. Im Gegensatz zum Substanzwertverfahren werden beim Ertragswertverfahren nicht die Werte einzelner Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten saldiert, sondern das Unternehmen wird als eine Bewertungseinheit betrachtet.
Der Ertragswert ist die Summe der erwarteten Auszahlungen, abgezinst auf den heutigen Zeitpunkt. Somit ist der Wert künftiger Erträge mit der Umkehrrechnung einer Verzinsung zu ermitteln: Die Höhe des Ertragswertes ergibt sich aus den zu ermittelnden Erträgen, die mit einem fest anzulegenden Zinssatz kapitalisiert werden:
Beispiel Firma Mustermann
Nachhaltiger Ertrag 100.000 €
Zinssatz 10%
Ertragswert 1.000.000 € (100.000 € dividiert durch 10%)
Fazit: Um Erträge von 100.000 € zu erzielen, ist bei einem Zinssatz von 10% ein Kapital von 1,0 Mio. € notwendig. Der Ertragswert der Firma Mustermann wäre in diesem Beispiel 1,0 Mio. €.
Von Ausschlag gebender Bedeutung ist nun die Festlegung des Kapitalisierungs-faktors: Je höher der Kapitalisierungszins, umso niedriger der Ertragswert und umgekehrt. Aktuell haben wir die Guthabenzinsen von „sicheren“ Anlagen mit 0,5% p.a. angesetzt. Wir meinen, mit einem branchenspezifischen (mittelständischer Einzelhandel/ Einrichtungsbedarf) Risikoaufschlag von 12% einen richtigen Wert angesetzt zu haben. Hierzu mehr unter Gliederungspunkt 4.3. Der gesetzliche (branchenunabhängige) Kapitalisierungszins gemäß § 203 Bewertungsgesetzt liegt bei 7,27%, entsprechend einem Kapitalisierungsfaktor von 13,75.
In unseren weiteren Planungen haben wir einen branchenspezifischen Kapitalisierungszinsfuß von 12,5% (Faktor 8,0-mal) angesetzt:
In folgender Darstellung haben wir anhand unterschiedlicher Kapitalisierungszinsen bzw. Multiplikatoren die jeweiligen Ertragswerte dargestellt:
Bei Ansatz eines Kapitalisierungszinsfußes von 12,5% (Multiplikator EBIT 8-mal) ergibt sich ein Ertragswert für die Anteile der Gesellschaft von 841.000 €. Dieser Wert versteht sich inklusive aller Aktiva und Passiva und sieht, wie bereits erwähnt, die Gesellschaft als Einheit. Die von uns begleiteten Anteilskäufe im Einrichtungsbereich lagen in den vergangenen Jahren durchschnittlich bei dem 6-8-fachen nachhaltigen Ertrag der Vorjahre.
Der jeweils höhere Wert kommt zum Ansatz.
Zum Schluss möchte ich nur noch etwas anmerken: Einen Firmenwert zu berechnen ist relativ einfach. Allerdings können 5 Berater auf 5 unterschiedliche Ergebnisse bekommen. Das ist aber gar nicht so maßgeblich, denn: „Ein Unternehmen/ eine Immobilie ist immer nur so viel wert, wie ein Käufer bereit ist aktuell dafür zu bezahlen!“ Was nützen Firmenwert- und Immobilien- Gutachten, wenn kein Käufer Interesse hat? Die Kunst bei der Vermarktung ist nicht die richtige Wertfindung, sondern die erfolgreiche Suche nach einem Käufer/ Mieter!!
Für all diese Punkte gilt es die richtige Vorgehensweise zu finden, die eine erfolgreiche und reibungslose Übergabe gewährleisten! Hierzu ist es m.E. wichtig vertrauensvoll mit einem externen Berater zu sprechen, der neben der sachlichen auch die Branchen- Kompetenz mitbringt. Bei Interesse können Sie mich gerne ansprechen. Sie erreichen mich am besten mobil unter +49 172 9123515.
Ihr
Holger Wittig
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