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Internationale Rückversicherer und die EU treiben die Versicherungspreise in Deutschland

von Kaiser & Schmedding, 20. August 2024

Was ich bei einem Telefonat im Jahr 2020 mit einem guten Geschäftspartner aus London erfuhr, erschien mir damals für den deutschen Versicherungsmarkt undenkbar und brachte mich sogar zum Lachen. Schließlich haben sich die Versicherer in Deutschland seit Jahrzehnten einen intensiven Preiswettbewerb geliefert und sich trotz schlechter Schadenquoten im entscheidenden Moment häufig unterboten. Mein Geschäftspartner berichtete direkt von Lloyds of London, der größten und spezialisiertesten Versicherungsbörse der Welt. Er sagte, „die Rückversicherungskapazitäten werden in London knapp und die Preise für Versicherungen steigen so stark wie noch nie. Das wird demnächst auch in Deutschland so sein.“

Wenn weniger Rückversicherungskapazitäten zur Verfügung stehen, müssen die Versicherer mehr Eigenkapital für Schadenfälle vorhalten. Versicherer sind damit im Schadensfall stärker in der Haftung und können nur noch weniger Risiken zeichnen. In dieser Situation wird plötzlich jeder größere Vertrag mit der Lupe untersucht, da die Einzelrisiken größeren Schaden bei den Versicherungsgesellschaften verursachen können. Und bei abnehmenden personellen Kapazitäten trennt man sich viel leichter von echten oder vermeintlich „schlechten“ Risiken.

Seit 2022 hat sich diese Entwicklung auch in Deutschland bemerkbar gemacht. Und als ob das nicht genug wäre, hat die Europäische Union Ende 2023 mit „Solvency II“ noch eins draufgesetzt. Diese neuen gesetzlichen Anforderungen zwingen die Versicherer, defizitäre Sparten nicht länger fortzuführen. Bei einer Schadenquote von 145% im Industriegeschäft ist das wie ein Weckruf, der die Versicherer zu einem massiven Umdenken zwingt.  Im Anschluss kommt dann noch die BAFIN ins Spiel, die mit strenger Aufsicht die Einhaltung der Richtlinien überwacht. Das ist wie ein Bewährungshelfer, der sicherstellt, dass alle gesetzlichen Aufgaben erfüllt werden.

Gleichzeitig haben zahlreiche Brandschäden und Überschwemmungen im Möbelhandel die Risikowahrnehmung der Versicherer verschlechtert. Was in anderen Branchen schon Realität ist – dass einige Risiken nicht mehr versicherbar sind – trifft nun auch den Möbelhandel. Die Versicherer sind vorsichtiger geworden und zeichnen nicht mehr jedes Risiko. Und wenn die Datenlage schlecht ist, können die Prämien auch mal schnell in die Höhe schießen.

Hier kommen wir als MöbelMakler ins Spiel. Wir wollen informieren und ein Verständnis für die neuen Anforderungen schaffen, damit niemand im Dunkeln tappt. Hier sind die Informationen, die der Versicherer auf jeden Fall braucht, um ein Risiko als versicherbar einzustufen: 

  • Bericht über die wiederkehrende Prüfung der Sprinkleranlage: Ohne regelmäßige Prüfungen drohen im Ernstfall Abzüge bei der Schadenhöhe.

  • Revision elektrischer Licht- und Kraftanlagen gemäß VdS-Richtlinien 3602: Auch hier drohen geringere Entschädigungen bei Verstößen.

  • Informationen zum Dachaufbau und der verbauten Dämmung: Ist ausschlaggebend für die Beurteilung der Brandlast und der Ausbreitung eines Feuers.

  • Informationen zu Hersteller, Leistung und Baujahr von PV-Anlagen: Solaranlagen sind für die Feuerwehr schwer zu löschen und sorgen für größere Schäden.

  • Aktuelle FW-Pläne sowie Kopien der Brandschutzkonzepte: Wie schnell die Feuerwehr vor Ort sein kann ist entscheidend für die Ausbreitung des Brandes.

Nur Anlagen, die fachgerecht instandgehalten und regelmäßig geprüft werden, bieten ein ausreichendes Maß an Betriebssicherheit und damit maximalen Schutz für Personen, Sachwerte und vor Bränden. Der Versicherungsnehmer muss alle gesetzlichen, behördlichen oder im Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten. Andernfalls kann es im Schadensfall zu einer Minderung des Schadenersatzes bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers kommen.

Auch die Gefahr von Unfällen im Rahmen von Schadensereignissen und deren nachteiligen Folgen für die Unternehmensleitung ist erheblich. Behörden achten streng darauf, dass die VDE-Vorschriften (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) eingehalten werden. Bei Feuerschäden mit Personenschäden, insbesondere bei Verdacht auf Fahrlässigkeit, setzen behördliche (strafrechtliche) Ermittlungen ein. Verstöße werden als Verletzung der Sorgfaltspflicht geahndet. Zudem besteht bei Personenschäden eine Regressmöglichkeit durch die Berufsgenossenschaft.

Für unsere Mandanten möchten wir sicherstellen, dass Ihnen im Schadensfall keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Hier kommt das Revisionsattest ins Spiel! Mit diesem Dokument und einer Bestätigung über die fristgerechte Beseitigung eventuell festgestellter Mängel können sie nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Das ist die preiswerteste und sicherste Art sich von dieser Verantwortung zu entlasten.

Eine der größten Herausforderungen in den sich verändernden Versicherungsmärkten sind die physischen Risiken, die durch die mittel- bis langfristigen Veränderungen der Natur entstehen. Diese führen zu einer zunehmenden Instabilität des Klimas in Deutschland, wodurch die Häufigkeit und Intensität extremer Wetterereignisse wie Dürreperioden, Überschwemmungen oder Hagel zunimmt. Allein im Jahr 2024 gab es in Deutschland drei Flutkatastrophen, die versicherte Schäden in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro verursachten.

Deshalb sollte jede Investition in ein Gebäude unter dem Aspekt der Hochwasserschutzmaßnahmen und der Vorsorge gegen spontane Starkregenereignisse erfolgen. Es geht darum, Werte und Immobilien „wetterfest“ zu machen.

Bei meinem letzten Telefonat mit dem gleichen Gesprächspartner von Lloyds sprachen wir über die stark steigenden Versicherungspreise in Deutschland. Außerdem diskutierten wir die verstärkten Dokumentierungspflichten und die verschärften Anforderungen der Versicherer bezüglich des Gebäude- und Brandschutzes. Sein Kommentar dazu war: „International ist Deutschland immer noch völlig falsch eingepreist und damit viel zu billig. Schwere Risiken werden in London nicht mehr im Promille-, sondern im Prozentbereich berechnet. Und bei den Dokumentierungspflichten und Anforderungen an die Gebäudesicherheit steht ihr gerade erst am Anfang.“ Diesmal konnte ich über diesen Hinweis zur Entwicklung im deutschen Versicherungsmarkt leider gar nicht mehr lachen.

Aus der Presse

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