von Kaiser & Schmedding, 22. Januar 2018
Die Feuerversicherung beklagt seit etlichen Jahren eine steigende Anzahl von Brandschäden.
Alleine in den vergangenen 18 Monaten verzeichneten die Versicherer drei Großschäden, die sich jeweils im oberen zweistelligen Schadensbetrag belaufen.
Dabei entsteht der größte Schaden nicht durch die zerstörten Maschinen oder Gebäude, sondern durch die Unterbrechung der Produktion oder des Verkaufs.
Etliche vom Schaden betroffene Unternehmen müssen nach einem solchen Brandereignis drastische Arbeitsmaßnahmen ergreifen und große Teile der Belegschaft kündigen.
Hauptursache ist oftmals die Elektrizität, also Fehler in elektrischen Installationen, Geräten oder Anlagen. Aber auch durch Überhitzung von Maschinen oder durch unsachgerechten Umgang oder Überhitzung von Kabeltraversen kommt es immer wieder zu großen Feuerschäden. Eine regelmäßige Überprüfung durch einen Fachbetrieb kann Brandschäden vorbeugen. Ein enormes Hilfsmittel ist hierbei das Thermografieverfahren. Durch den Einsatz einer entsprechenden Messeinrichtung, können Schäden an Verkabelungen, Wärmebrücken oder Kabelbrüchen vor einem Brandereignis erkannt und repariert werden.
Aus diesem Grund haben die Versicherer in den Klauseln zur Feuerversicherung die Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen (SK 3602 AFB). Hier heißt es: „Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen alle 12 Monate auf seine Kosten durch einen von der VdS Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Zertifizierungsstelle anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. (vgl. SK 3602 AFB 2010)“
Im Schadensfall muss dem Versicherer daher das letzte Attest der Überprüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen auf Verlangen vorgezeigt werden. Ist dieses nicht möglich, oder die letzte Prüfung bereits länger als 12 Monaten her, so kann der Versicherer die Kündigung des Vertrages aussprechen oder ist im Schadensfall ganz oder teilweise leistungsfrei.
Im Rahmen unserer MultiCover-Versicherung können Sie diese Prüfung auch durch eine Fachkraft mit nachweislicher Qualifikation durchführen lassen. Bei dieser Lösung empfehlen wir allerdings eine Prüfung im Jahresrhythmus. Darüber hinaus sind natürlich stets die gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu beachten und einzuhalten!
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