von Wittig Immobilienvermittlung, 03. April 2018
Im Rahmen von Vermittlungen von Möbel- und Küchenhäusern kommen wir immer wieder schnell zu einem Punkt, der in der Regel Gespräche/ Verhandlungen in der Regel deutlich verzögert oder sogar scheitern lässt. Der Leser denkt sicher sofort an Miet- oder Kaufpreise, Laufzeiten oder sonstige Vertragsinhalte. Es sind aber eher „einfache“ Dinge wie Genehmigungen, Bescheide oder Protokolle die unvollständig sind oder fehlen. Nun prallen 2 Welten aufeinander: Der Abgebende versteht nicht warum der potentielle Mieter/ Käufer so „formalistisch“ vorgeht („ Ich verkaufe hier seit Jahrzehnten Möbel, aber danach hat mich noch niemand gefragt!“), andererseits sagt der Käufer/ Mieter: „ Wir wollen nur gewährleistet habe, dass alle gesetzlichen Auflagen erfüllt sind!“. Nun, es ist müßig darüber zu streiten, wer „Recht“ hat. Die notwendigen Unterlagen müssen vorliegen. Folgende Aufstellung sollte mindestens erfüllt sein (gedruckt und als elektronische Datei):
Sorgen Sie vor und stellen Sie einen entsprechenden „Objekt- Ordner“ (Print und elektronisch) zusammen und sorgen für eine saubere Dokumentation. Weitere Informationen zu diesen Themen sind bei uns abrufbar!
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