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Was beinhaltet die Unternehmernachfolge?

von Wittig Unternehmensberatung, 12. November 2019

Für jeden Unternehmer ist die Gestaltung der Nachfolgeregelung relevant. Diese Aufgabe zu bewältigen ist nicht ganz einfach und mit zunehmendem Alter wird es meist nicht einfacher. Ich spreche hier nicht von einem rechtlich und steuerlich optimierten Testament oder dem „Notfall- Koffer“, der bei plötzlichem Ausfall des Unternehmers geöffnet wird, um notwendige Vollmachten und Anweisungen zu aktivieren.

Mir geht es aktuell um die langfristig geplante Unternehmernachfolge, in Abhängigkeit von den Bedürfnissen und Fähigkeiten der beteiligten Personen bzw. des Unternehmens. Welche Möglichkeiten stehen dem Unternehmer bzw. dem Unternehmen offen?

  • „Übergabe“ des Unternehmens an ein oder mehrere Familienmitglied (er) (z.B. Tochter oder Sohn).
  • „Übergabe“ des Unternehmens an eine nicht zur Familie gehörende Person (z.B. Mitarbeiter des Unternehmens oder Betriebsfremden), mit oder ohne Übertragung der (anteiligen) Geschäftsanteile.
  • Aufnahme eines neuen Gesellschafters in die operative Gesellschaft (Beteiligung)
  • Bei eigenen Geschäftsimmobilien: Ausverkauf des Einrichtungs- oder Küchenhauses bzw. Liquidation des operativen Unternehmens und Vermietung oder Verkauf der Immobilie.

Dies sind nach meiner Erfahrung die gängigsten Optionen für mittelständische Unternehmer. Die Entscheidung, in welche Richtung die Unternehmernachfolge ausgerichtet werden soll, ist abhängig von folgenden Punkten:

  • Geeignete Persönlichkeit (Charakter, Einstellung, Intellekt etc.) der Person (en), die das Unternehmen zukünftig alleinverantwortlich führen soll.
  • Betriebswirtschaftliche Ausgangssituation des Unternehmens
  • Zukunftsfähigkeit des Sortimentes in Abhängigkeit der Betriebsgröße und des Standortes
  • Zukunftsfähigkeit der Immobilie (Zustand, Größe, Struktur, Nutzungsmöglichkeiten)

Es sind viele Einzelpunkte, die es zu berücksichtigen gilt. Und eine Bemerkung am Rande: Die Beurteilung der objektiv vorliegenden Voraussetzungen fällt dem Unternehmer/ den Unternehmen nicht leicht. Manchmal ist der Wunsch der Vater des Gedanken! Eins steht aber ganz sicher fest: Die Überlegungen zu diesem Thema sollten früh beginnen, nicht erst 1-2 Jahre vor dem Rückzug des Unternehmers. Nach einer Grundsatzentscheidung werden Vorbereitungen getroffen und Entwicklungen abgewartet. Dies kann eine Zeitspanne von Jahren bedeuten. Der Prozess ist dabei dynamisch: Immer wieder müssen Korrekturen vorgenommen werden, manchmal sogar Kehrtwendungen.

Für all diese Punkte gilt es die richtige Vorgehensweise zu finden, die einen erfolgreiche und reibungslose Übergabe gewährleisten! Hierzu ist es m.E. wichtig vertrauensvoll mit einem externen Berater zu sprechen, der neben der sachlichen auch die Branchen- Kompetenz mitbringt. Bei Interesse können Sie mich gerne ansprechen. Sie erreichen mich am besten mobil unter +49 172 9123515.

Ihr
Holger Wittig

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