von Wittig Immobilienvermittlung, 15. April 2019
Wenn es um die Einschätzung von Mietbelastungen für Möbelhäuser oder Fachmärkte der Einrichtungsbranche geht, existieren häufig falsche Vorstellungen bei den Eigentümern. Für diese „Fehleinschätzung“ begegnen uns folgende Gründe:
In folgender Tabelle haben wir die nach unseren bisherigen Erfahrungen von uns betreuten Objekten in der Vermittlung, die realisiert wurden oder die gescheitert sind, zusammen-getragen. Demnach ergibt sich folgendes Bild:
Bei der Darstellung solcher Vergleichswerte betritt man immer „dünnes Eis“! Jeder Standort ist anders zu bewerten – jedes Objekt ist anders zu beurteilen. Hier nur einige Kriterien, die den Mietpreis ganz erheblich variieren lassen können
Hinzu kommen noch andere Kriterien wie:
Fazit: Es wird deutlich, dass die Angabe von Durchschnittswerten immer nur grobe Orientierungswerte für die eigene Immobilie geben kann. Viele Einflussgrößen können zu Ab- und Zuschlägen bei den Miethöhen führen. Hinzu kommt, dass der Mietertrag nur ein Teilausschnitt aus einem Gesamtprojekt ausmacht. Fragen wie Kaufoptionen, Mitarbeiter-übernahmen, Mietverlängerungs-Optionen oder die Weiterbeschäftigung des Unternehmers im Unternehmen sind nur wenige Punkte, die mit zur realistischen Einschätzung und Bewertung von Objekten gehören. Letztlich gilt immer noch der Satz: „Ein Objekt ist immer genau das wert, was ein potentieller Miet- oder Kaufinteressent aktuell bereit ist, dafür zu bezahlen“. Hierfür haben wir ein Bewertungsschema sowie Kontakte zu potentiellen Mietern und Käufern, die unseres Erachtens eine realistische Kaufpreisfindung erlaubt. Bei Interesse können wir gerne ein unverbindliches Erstgespräch führen. Scheuen Sie sich nicht, uns direkt anzusprechen!
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