von Kaiser & Schmedding, 18. September 2018
Die DSGVO ist nun bereits seit einigen Monaten in Kraft. Regelmäßig werden wir von Kunden gefragt, ob man sich „dagegen“ nicht versichern könne. Das große Damoklesschwert über ihrem Haupt besteht natürlich in den Strafen, die bei einem Verstoß verhängt werden können. Daher ist es sicher das sinnvollste, wenn man sich zunächst einmal die Risiken bewusst macht, welche Geldforderungen durch Datenschutzverstöße überhaupt entstehen können. Dies sind:
Unternehmenslenker gehen bei einem zu laxen Umgang mit den neuen Regeln des Datenschutzes das Risiko ein, für eines dieser drei Szenarien haftbar gemacht zu werden. Geschäftsführer und Vorstände können bei einer solchen Pflichtverletzung auch persönlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die sie ihrem Unternehmen zufügen.
Auch interne Datenschutzbeauftragte werden persönlich zur Rechenschaft gezogen, falls personenbezogene Daten nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen verarbeitet werden. Da im Alltag die meisten Fehler passieren – zumeist von Mitarbeitern, die durch ihre Aufgaben selbst nicht so dicht am Datenschutz angesiedelt sind – ist es unverzichtbar, auch die Belegschaften möglichst gut auf die Herausforderungen des Datenschutzes vorzubereiten.
Die Lösung für alle diese Fälle ist denkbar einfach über eine Cyberversicherung zu erreichen:
Die weiteren Hauptbestandteile einer Cyberdeckung, wie die 24/7 Soforthilfe, die zusätzliche Deckung des Eigenschadens an der EDV sowie die Übernahme zahlreicher Kostenpositionen und Serviceleistungen runden das Produkt ab.
Gerne beraten wir Sie ausführlich dazu!
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