von Wittig Unternehmensberatung, 20. August 2024
Im Rahmen von Vermittlungen von Einrichtungs- und Küchenhäusern kommen wir immer wieder schnell zu einem Punkt, der Gespräche/ Verhandlungen in der Regel deutlich verzögert oder sogar scheitern lässt. Der Leser denkt sicher sofort an Miet- oder Kaufpreise, Laufzeiten oder sonstige Konditionen. Es sind aber eher „einfache“ Dinge wie Genehmigungen, Bescheide oder Protokolle die unvollständig sind oder fehlen. Nun prallen 2 Welten aufeinander: Der Verkäufer/ Vermieter versteht nicht warum der potenzielle Käufer/ Mieter so „formalistisch“ vorgeht: „ Ich verkaufe hier seit Jahrzehnten Möbel, aber nach diesen Unterlagen hat mich noch niemand gefragt!“. Andererseits sagt der Käufer/ Mieter: „ Wir wollen nur gewährleistet haben, dass alle gesetzlichen vorgeschriebenen Auflagen erfüllt und alle von uns angebotenen Innenstadtrelevanten Sortimente in der notwendigen Größenordnung genehmigt sind!“. Nun, es ist müßig darüber zu streiten, wer „Recht“ hat. Die notwendigen Unterlagen/ Bescheide/Genehmigungen müssen vorliegen. Folgende Aufstellung sollte mindestens erfüllt sein (gedruckt und als elektronische Datei):
Besonders die Genehmigung innenstadtrelevanter Sortimente in der richtigen Struktur und Größenordnung sind vor allem bei den großen Filialbetrieben bei mittelständischen Einrichtungshäusern sehr häufig ein echtes Problem, das gar nicht oder nur mit großem Zeitaufwand behoben werden kann. Sorgen Sie vor und stellen Sie einen entsprechenden „Objekt- Ordner“ (Print und elektronisch) zusammen und sorgen für eine saubere Dokumentation. Weitere Informationen zu diesen Themen sind bei uns abrufbar!
Für ein erstes und diskretes Informationsgespräch erreichen mich am besten unter der Telefonnummer 0172-9123 515.
Holger Wittig
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